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   OLG Frankfurt, 31.10.2005 - 2 WF 255/05   

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https://dejure.org/2005,10574
OLG Frankfurt, 31.10.2005 - 2 WF 255/05 (https://dejure.org/2005,10574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2005 - 2 WF 255/05 (https://dejure.org/2005,10574)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - 2 WF 255/05 (https://dejure.org/2005,10574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, § 124 ZPO, § 254 ZPO
    Prozesskostenhilfe: Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage; Möglichkeit eines nachträglichen Entzugs von Prozesskostenhilfe bei einer Stufenklage

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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 31.03.2006 - 24 W 24/06

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Stufenklage

    Denn das Zivilprozessrecht eröffnet eine nachträgliche Einschränkung oder Rücknahme der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 124 ZPO (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05); diese besonderen Voraussetzungen sind hier ersichtlich nicht gegeben.

    So war es auch sachgerecht, da die Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage regelmäßig nicht auf die erste Stufe - die "Auskunftsstufe" - beschränkt werden kann (OLG Frankfurt am Main FamRZ 1985, 415; Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl. 2006, § 119 Rz 43).

    Da aber im Prozesskostenhilfeverfahren stets eine hinreichende Erfolgsaussicht Grundlage der Bewilligung ist, ist so lange, wie das die Prozesskostenhilfe bewilligende Gericht keine Einschränkung der Bewilligung zum Zahlungsantrag formuliert, die Bewilligung - eben - eine umfassende (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 119 Rz 6 m. w. N. pro und contra; abw. Philippi in Zöller, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 114 Rz 37 a).

    Das Ergebnis dieser Prüfung kann es im Rahmen der Stufenklage beispielsweise dadurch zum Ausdruck bringen, dass es vor der Bewilligung der Prozesskostenhilfe den Streitwert festsetzt (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1991, 1412; Beschluss vom 31.10.2005, 2 WF 255/05; OLG München FamRZ 1993, 594; Bork a. a. O.).

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